
Haben Sie das Zeug zum Motorsportler?
Wer testen möchte, ob er das Zeug zum Motorsportler hat, oder wer sein Fahrzeug einmal außerhalb des Straßenverkehrs bewegen möchte, hat auf dem Grand-Prix-Kurs des Hockenheimrings dazu Gelegenheit.
Sicherheit hat dabei Priorität: Wettrennen sind nicht gestattet. Auslaufzonen, Kiesbetten, Sturzräume, bis auf den Boden reichende Leitplanken sowie Reifenketten bieten Schutz bei Ausrutschern. Autos und Motorräder fahren abwechselnd in separaten Gruppen.
Bitte beachten Sie, dass nur Fahrzeuge nach unseren geltenden Touristenfahrten-Bestimmungen die Zufahrt auf den Grand-Prix-Kurs gestattet wird.

Termine Touristenfahrten
Die Touristenfahrten finden unregelmäßig, an vorher hier veröffentlichten Terminen in der Saison statt. Gerne können Sie sich hier für den automatischen Versand der Touristenfahrten-Termine über unseren Newsletter anmelden.
Bitte beachten Sie unsere geltenden AGB. Sofern Touristenfahrten-Termine nicht von offizieller Stelle, also von der Hockenheim-Ring GmbH abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gekauften Tickets.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei allen Terminen aufgrund schlechter Wetterverhältnisse- und prognosen, Aufräumarbeiten an der Strecke sowie weiterer unvorhersehbarer Ereignisse, welche die Sicherheit auf der Strecke gefährden könnten, Änderungen auch kurzfristig eintreten können. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die veröffentlichten Termine. Die Anreise erfolgt auf eigenes Risiko. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regeln und Bedingungen zum Befahren der Strecke während den Touristenfahrten.

Fotografieren
Das Fotografieren und Filmen der Touristenfahrten ist grundsätzlich nur für private Zwecke und für Pressezwecke gestattet. Jegliche Art der Veräußerung dieses Bildmaterials ist nicht erlaubt und bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Hockenheim-Ring GmbH. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine sofortige Sperre sowie Schadensersatzforderungen. Es gilt das Hausrecht der Hockenheim-Ring GmbH.
Generell ist das Fotografieren und Filmen in allen für die Zuschauer öffentlich zugänglichen Bereichen (z. B. von den Tribünen aus und im Fahrerlager) gestattet. Das Fotografieren im Innenbereich der Strecke sowie in abgesperrten Bereichen ist nicht gestattet. Personen, die sich ohne gültige Genehmigung oder Mitarbeiter-Ausweis in diesen Bereichen aufhalten, werden des Platzes verwiesen und tragen die rechtlichen Folgen.