Veranstaltungshinweise
Die Mitnahme und Benutzung folgender Gegenstände ist bei Open Air Konzerten strikt untersagt:
- Jegliche analoge und digitale Ton und/oder Bildtonaufnahmegeräte, z.B. Digicam, Film- und Videokameras, Tonbandgeräte, usw.
- Spiegelreflexkameras mit Zoomobjektiv
- Laserpointer
- Dosen, Glas- und Plastikflaschen, z.B. PET-Behältnisse
- Alkohol
- Sprühfarbe, Gassprühdosen
- Waffen oder gefährliche Gegenstände aller Art
- Sperrige Gegenstände, z.B. Liegestühle, Sonnenschirme und Styroporwürfel
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und grundsätzlich pyrotechnische Gegenstände aller Art
- Fahnen und Transparentstangen
- Lärminstrumente
- Tiere
- Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales und sonstiges diskriminierendes Propagandamaterial
Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art in Besitz zu nehmen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen (auch für den privaten Gebrauch) sind verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.
Erlaubt hingegen ist die Mitnahme von:
- TETRAPAK bis 0,2l pro Person
- Pocketkameras und Fotohandys
- Spezial- und Sonderernährung, z.B. Diät- und Diabetikernahrungsmittel
- Medizinische notwendige Grundversorgungsbedarfe, z.B. Insulin
Den Weisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Bei Konzertveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden.
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!